Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Falschzahlungen zurückzahlen
Leokadia MansDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Falschzahlungen zurückzahlen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben bezogen hatte. Die insgesamt über 31.000 Euro betragenden Zahlungen flossen weiter, obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle bereits 2018 aufgegeben hatte. Das Gericht wertete den Fall als Betrug durch Unterlassen und ordnete die Einziehung der zu Unrecht erhaltenen Gelder an.
Die Pädagogin hatte 2018 für wenige Monate als kommissarische Schulleiterin gearbeitet. Obwohl sie die Position anschließend nicht mehr innehatte, erhielt sie bis April 2023 monatlich einen Zuschlag von 504 Euro. Sie war sich der Zahlungshöhe bewusst, meldete die Änderung ihrer Funktion jedoch nicht.
Das Amtsgericht Düsseldorf sprach sie des Betrugs durch Unterlassen schuldig. Neben der Strafe muss sie die gesamte Summe von 31.300 Euro zurückerstatten. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, die entstehen, wenn falsche Leistungsansprüche nicht rechtzeitig korrigiert werden.
Die Lehrerin muss nun zusätzlich zur 11.200-Euro-Strafe den vollen Betrag von 31.300 Euro zurückzahlen. Das Urteil bestätigt, dass die Annahme von Zahlungen ohne berechtigten Anspruch als Betrug gewertet wird. Solche Fälle ziehen oft langwierige Verwaltungsverfahren nach sich, bevor sie geklärt werden.






