EU-Recht auf Reparatur: Warum Händler und Kunden vor Herausforderungen stehen
Tilo RohtEU-Recht auf Reparatur: Warum Händler und Kunden vor Herausforderungen stehen
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft. Sie soll Reparaturen von Elektro- und Haushaltsgeräten vereinfachen. Die neue Regelung muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Viele Händler kämpfen mit der erwarteten Steigerung der Reparatur-Nachfrage. Eine Umfrage ergab, dass 74 Prozent die höheren Reparaturvolumina mit ihrer aktuellen Kapazität nicht bewältigen können. Zudem rechnen 68 Prozent mit steigenden Reparaturkosten – bedingt durch teurere Ersatzteile und Personalkosten.
Auch die Hersteller teilen diese Bedenken. Rund 63 Prozent gehen davon aus, dass Reparaturen für Kunden teurer werden. Gleichzeitig befürchten 62 Prozent der Händler, dass die Preise für Neugeräte steigen könnten, um die Reparaturkosten auszugleichen.
Das Konsumverhalten spiegelt diese finanziellen Belastungen wider: Jeder vierte Kunde entscheidet allein nach den Kosten, ob er ein Gerät reparieren lässt. Im Schnitt sind Verbraucher nur bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur zu zahlen. Weitere 70 Prozent empfinden die Reparaturkosten bereits jetzt als zu hoch im Vergleich zum Neukauf. Die Bekanntheit der Richtlinie ist zudem gering – nur 44 Prozent der Verbraucher kennen sie überhaupt.
Ziel der Richtlinie ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Abfall zu reduzieren. Doch hohe Kosten und begrenzte Kapazitäten könnten ihre Wirkung bremsen. Händler, Hersteller und Verbraucher müssen sich anpassen, während die neuen Regeln greifen.
