EuGH-Urteil: Ryanair muss Passagiere für freiwillige Verspätung entschädigen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Ryanair muss Passagiere für freiwillige Verspätung entschädigen
Zwei Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug mit Ryanair im Juli 2022 mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist. Die Verzögerung ging auf die Entscheidung der Fluggesellschaft zurück, auf Umsteigepassagiere zu warten, die sich in langen Sicherheitskontrollschlangen am Flughafen Köln/Bonn feststeckten.
Der EuGH hat nun entschieden, dass die eigenständige Entscheidung der Airline, den Abflug zu verzögern, die direkte Ursache für die spätere Verspätung war – und die Passagiere damit Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht haben.
Im Juli 2022 führte ein überfüllter Flughafen Köln/Bonn zu ungewöhnlich langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen. In der Folge trafen Passagiere eines vorherigen Fluges zu spät zum Boarding ein. Die bulgarische Fluggesellschaft Ryanair entschied sich daraufhin, auf diese verspäteten Reisenden zu warten.
Diese Entscheidung führte dazu, dass der nächste Flug mit mehr als fünf Stunden Verspätung startete und weitere Anschlüsse beeinträchtigte. Zwei betroffene Passagiere reichten später Klagen auf jeweils 400 Euro Entschädigung ein.
Der EuGH urteilte, dass die freiwillige Entscheidung der Airline, zu warten – und nicht die Sicherheitsverzögerungen selbst –, der ausschlaggebende Faktor für die spätere Störung war. Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Fluggesellschaften keine "außergewöhnlichen Umstände" geltend machen, wenn eigene betriebliche Entscheidungen zu Verspätungen führen. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, darunter der Airhelp-Fall von 2023, der die einheitlichen Entschädigungsregeln an EU-Flughäfen bekräftigte.
Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob Ryanair die Entscheidung eigenständig getroffen hat, und die Entschädigungsansprüche der Passagiere abschließend klären.
Die Entscheidung bestätigt, dass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Fluggesellschaften Flüge freiwillig aus Gründen verzögern, die in ihrem Einflussbereich liegen. Ryanair muss sich nun an die standardisierten EU-Entschädigungsregeln halten – es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass die Entscheidung nicht eigenständig getroffen wurde. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten, die sich aus Airline-Entscheidungen an stark frequentierten europäischen Flughäfen ergeben.
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